Azubis und Studenten von der Zweitwohnsitzsteuer befreien!

Veröffentlicht am 01.02.2022 in Anträge
 

Die Gemeinderatsfraktion der SPD Weil der Stadt bittet den Gemeinderat, Folgendes zu beschließen:

In die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird ein §5a Befreiung von der Zweitwohnungssteuer eingefügt. 

§5a Befreiung von der Zweitwohnungssteuer

 (1) Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten sind auf Antrag von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer zu befreien. 

 

 

Begründung:

Viele Auszubildende und Studenten die öfter bei ihren Eltern zu Hause sind, haben keinen Zweitwohnsitz mehr in Weil der Stadt gemeldet, da sie sonst einen nicht unerheblichen Betrag an Zweitwohnungssteuer zahlen müssten. 
Dabei können gerade Schüler, Auszubildende und Studenten erhebliche Vorteile durch einen Zweitwohnsitz haben. Ein Vorteil wäre ein erweiterter Versicherungsschutz dieser Personen (bspw. im KFZ-Bereich), der oft an den Wohnsitz bei den Eltern gebunden ist.

Alle, die selber einmal Schüler oder Student waren, oder schon einmal eine Ausbildung gemacht haben, wissen wie knapp das Geld in dieser Zeit sein kann. Wir glauben nicht, dass dieser Beschluss die Stadt viel Geld kosten würde. Gleichwohl würde diese Änderung einigen Bürgerinnen und Bürgern das Leben vereinfachen und Ärger ersparen. 

Besucherzähler

Besucher:803550
Heute:80
Online:1

Ihre BTW-Kandidatin Jasmina Hostert

Für Sie in den Bundestag - Jasmina Hostert
https://jasmina-hostert.spd.de/