Am 27. September 2009 wird die Wahl zum 17. Bundestag stattfinden. Das ist Ihnen bekannt, vielleicht gibt es aber die eine oder andere Frage, die Sie interessiert, Sie aber noch keine Antwort gefunden haben.
Wer kann wie seine Stimme abgeben? Was versteht man unter Überhangsmandaten? Was ist eine Landesliste?
Am 27. September sind über 60 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestags abzustimmen. Wahlberechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
In der Regel finden die Bundestagswahlen alle vier Jahre statt. Dabei werden die Abgeordneten durch das Volk gewählt.
Im Grundgesetz heißt es dazu, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ bestimmt werden.
Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim:
„Allgemein“ bedeutet, dass alle Staatsbürgerinnen und -bürger mit
Vollendung des 18. Lebensjahres wählen dürfen.
„Unmittelbar“ sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt, beispielsweise ohne zwischengeschaltete Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden.
Unter „freien“ Wahlen versteht man, dass kein irgendwie gearteter Druck auf Sie als Wähler ausgeübt werden darf.
„Gleich“ meint, dass jede abgegebene Stimme den gleichen Einfluss auf die
Zusammensetzung des Bundestages hat.
„Geheim“ besagt, dass jeder sein Wahlrecht so ausüben können muss, dass Dritte keine Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erlangen. Seine Stimme bleibt in der Auszählung anonym.
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und damit die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zugleich maßgebliches Gremium zur Gesetzgebung.
Die Volksvertreter sind die Parlamentarier oder auch Abgeordneten, die durch die Wahl für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt werden. Zu einer ihrer zentralen Aufgaben gehört die Wahl des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundeskanzlerin. Da das Regierungsamt in Deutschland nicht in direkter Wahl durch das Volk, sondern in dessen Vertretung durch das Parlament bestimmt wird, spricht man von „parlamentarischer Demokratie“.
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt er oder sie einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Derjenige, der die meisten Erststimmen auf sich vereinen kann, wird per Direktmandat in den Bundestag berufen. Es gibt in Deutschland 299 Wahlkreise, aus denen je ein Direktkandidat in den Bundestag einzieht.
Franziska Engehausen ist Ihre Kandidatin für unseren Wahlkreis 260, Böblingen, die sich mit Ihren Zielen, zusammengefasst als „Gute Arbeit, gute Chancen, gute soziale Absicherung“, für Sie einsetzt.
Die Zweitstimme entscheidet über die Anzahl der Sitze, die eine Partei insgesamt im Bundestag erhält. Sie bestimmt also die Stärke der Fraktionen. Die Parlamentssitze werden durch die Direktkandidaten und über die Landesliste besetzt. Die Landesliste wird durch Bundesparteitage in geheimer Wahl aufgestellt. Sie legt die Reihenfolge für die Bundestagsmandate innerhalb der Partei fest. Üblicherweise erzielen nur die Spitzenplätze der Liste sichere Bundestagsmandate.
Zu Überhangmandaten kommt es, wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr laut Zweitstimmen-Votum zustehen. Da die bereits direkt gewählten Kandidaten zusätzlich in den Bundestag einziehen, vergrößern sie den Bundestag.
Im aktuellen 16. Deutschen Bundestag gibt es 14 Überhangmandate, hiervon neun der SPD.
Um eine Regierung bilden zu können braucht es entweder eine eigene Fraktion mit einer Mehrheit über 50 % der Parlamentarier oder verlässliche Partner.
Für eine Koalition schließen sich die Fraktionen zusammen, die gemeinsam eine Mehrheit im Parlament und damit die Regierung bilden können. Ein Zusammenschluss, bei dem sich die beiden großen Volksparteien SPD und CDU/CSU zu einem Zweckbündnis zusammenraufen, nennt man Große Koalition. Es ist eine Ausnahmesituation.
Als ersten Schritt zur Regierungsbildung wählen die Bundestagsabgeordneten schließlich die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Die großen Parteien haben dazu bereits vor der Wahl einen Kanzlerkandidaten bestimmt, der sich der Wahl durch den neuen Bundestag stellen muss, für die Sozialdemokratie ist es Frank-Walter Steinmeier. Er hat die Grundlagen für die Konjunkturprogramme der Bundesregierung erarbeitet und bewiesen, „dass er Kanzler kann“!
Olaf Schairer
